Waschbär




Waschbär

Procyon lotor

 

 

Der Waschbär ist ein invasiver Kleinbär, der an seiner schwarzen Maske, dem Ringelschwanz und extrem feinfühligen Vorderpfoten erkennbar ist. In sächsischen Teichwirtschaften findet der nachtaktive Allesfresser ideale Lebensräume aus flachen Gewässern, Schilfgürteln und angrenzenden Wäldern, wo er alte Baumhöhlen als Tagesversteck nutzt. Die Fischteiche bieten ihm einen reich gedeckten Tisch mit Zuchtfischen sowie Amphibien wie dem Teichfrosch. Mangels natürlicher Feinde wächst die Population rasant, was zu wirtschaftlichen Schäden für Teichwirte und erheblichem Druck auf den lokalen Artenschutz führt.

 

 

 

ca. 1,6 - 2 Mio.

Waschbären in Deuschland

284.220

erlegte Waschbären, im Jagdjahr 2024/2025 
Das ist doppelt so viel wie zehn Jahre zuvor.

über 100 Waschbären pro 100 Hektar

das ist die höchste Dichte in ganz Europa. Hauptstadt der Waschbären: Die inoffizielle Metropole der Kleinbären ist Kassel.

Maskierte Kletterkünstler

Waschbären in der sächsischen Teichwirtschaft: 
Schäden, Recht & Abwehr

 

Der Waschbär ist in den sächsischen Kulturlandschaften längst keine Seltenheit mehr. Was für Spaziergänger niedlich wirkt, hat sich für die Karpfenzucht und Fischzucht in Sachsen zu einer existenziellen Bedrohung entwickelt. Die anpassungsfähigen Raubtiere vermehren sich rasant, nutzen das reiche Nahrungsangebot der Teichbiotope und verursachen jährlich hohe wirtschaftliche Schäden.

In der Fischzucht jagen die Tiere im flachen Uferwasser, in Gräben und in Hälteranlagen. Sie fressen Fischbrut, Jungfische sowie kleinere Speisekarpfen. Größere Fische verletzen sie mit ihren Krallen, was zu tödlichen Infektionen führt. Zudem können Waschbären Krankheiten wie das Koi-Herpesvirus übertragen und beschädigen mit ihren geschickten Pfoten Netze, Abdeckungen sowie Futterautomaten.

Neben Fischbeständen bedroht der Allesfresser die heimische Artenvielfalt massiv. Während der Laichzeit im Frühjahr erbeutet er wandernde Kröten, Frösche und Molche. Besonders an isolierten Gewässern gefährdet das Raubtier dadurch seltene Amphibienpopulationen in ihrer Existenz.

Rechtlich unterliegt der Waschbär dem Sächsichen Jagdgesetz. Die Bejagung dürfen nur Inhaber eines gültigen Jagdscheins durchführen. Eine generelle Schonzeit gibt es in Sachsen nicht, im Frühjahr gilt jedoch der gesetzliche Elterntierschutz. Für die Fangjagd mit Lebendfallen ist ein Sachkundenachweis nötig. Ein gefangener Waschbär darf laut EU-Recht nicht wieder freigelassen oder transportiert werden, sondern muss direkt vor Ort tierschutzgerecht getötet werden.

Als Abwehrmöglichkeiten dienen mechanische Barrieren an den Teichanlagen. Mehrreihige Elektrozäune mit einer Außenwinkelung stoppen Kletterversuche. Mindestens ein Meter hohe Glattwand-Barrieren aus Blech schützen sensible Brutrinnen, während Metallmanschetten an Uferbäumen das Aufbäumen verhindern. Da Waschbären im Seichten waten und keine tiefen Tauchjäger sind, erschweren steile Uferböschungen den Zugang zum Wasser. Zu den betrieblichen Maßnahmen gehören das sichere Verschließen von Futterlagern und eine enge Kooperation mit lokalen Jägern.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des vom 
Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes. 

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