Fischotter

Lutra lutra

 

 

Der Fischotter (Lutra lutra) gehört zu den besten Schwimmern unter den Landraubtieren. Er hat eine Kopf-Rumpf-Länge von bis zu 90 Zentimetern, hinzu kommen 40 Zentimeter Schwanz. An der Schnauze befinden sich lange Tasthaare, die ein wichtiges Sinnesorgan in trübem Wasser darstellen. Die Zehen sind mit Schwimmhäuten verbunden. Er lebt am liebsten in flachen Flüssen mit dicht bewachsenen Ufern und Auen. Wichtig ist, dass das Wasser sauber und fischreich ist und dass er am Ufer genug Verstecke findet. Fischotter können bis zu acht Minuten unter Wasser bleiben und fressen überwiegend kleine Fischarten. Aber auch andere Beutetiere wie: Blässhühner, Enten, Bisamratten, Schnecken, Frösche, Flusskrebse und Muscheln. Kleinere Beutetiere werden im Wasser gefressen, größere erst an Land gebracht.

 

 

 

Meister der Unterwasserjagd

Auswirkung von Fischottern auf die Teichwirtschaft

In Sachsen vor allem in der Oberlausitz, ist der Fischotter inzwischen wieder deutlich häufiger anzutreffen. Besonders im Oberlausitzer Heide- und Teichgebiet hat sich die streng geschützte Art stark ausgebreitet. Aus Sicht des Naturschutzes ist das eine Erfolgsgeschichte. Für viele Teichwirte bedeutet diese Entwicklung jedoch erhebliche Probleme.

Die Tiere ernähren sich unter anderem von Karpfen und anderen Zuchtfischen. In Regionen mit intensiver Teichwirtschaft können dadurch spürbare wirtschaftliche Schäden entstehen, die einzelne Betriebe an ihre Grenzen bringen. Gerade kleinere, traditionell arbeitende Betriebe sehen ihre Existenz gefährdet, wenn Verluste regelmäßig auftreten.

Rechtlich ist der Fischotter durch die europäische FFH-Richtlinie geschützt. Ein Eingriff in die Population ist daher nicht vorgesehen. Stattdessen setzt man auf Schutzmaßnahmen und finanzielle Ausgleiche. Als wirksamste Maßnahme gelten Elektrozäune, mit denen Teiche und besonders empfindliche Bereiche wie Hälterungsbecken gesichert werden. 

Wenn Schäden trotz Schutzmaßnahmen ein bestimmtes Maß überschreiten, können betroffene Betriebe Ausgleichszahlungen beantragen. Grundlage dafür ist eine sächsische Härtefallregelung.

Es gibt ein Spannungsfeld zwischen Artenschutz und der traditionellen, naturnahen Teichwirtschaft, da der Fischotter als gefährdete Art geschützt ist, aber gleichzeitig die Existenz der Fischwirte bedroht.

Der Sächsische Landesfischereiverband bittet deshalb Fischer und Angler:
Bitte dokumentieren Sie Fischottersichtungen, sowie wenn möglich, Schäden von Fischen in Ihren Gewässern und melden Sie diese an den Verband. Die gesammelten Daten sind wichtig für den Dialog mit Behörden und Naturschutzvertretern. Gemeinsam setzen wir uns für den Erhalt unserer Teichlandschaften ein.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des vom 
Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes. 

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