Förderrichtlinie
Richtlinie Aquakultur und Fischerei (AuF/2023)
Die Förderung soll die Wettbewerbsfähigkeit der Aquakultur stärken und gleichzeitig die Umwelt langfristig schützen. Gefördert werden vor allem Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel, zur Klimaneutralität und Energieeffizienz sowie innovative Verfahren und Produkte. Auch gemeinsame Projekte mehrerer Betriebe zur Verringerung von Umweltauswirkungen und zum nachhaltigen Ressourceneinsatz werden unterstützt.
Richtlinie Teichwirtschaft und Naturschutz – (FRL TWN/2023)
Zur nachhaltigen Entwicklung der Teichwirtschaft in Sachsen werden Pflegemaßnahmen und extensive Produktionsverfahren gefördert, die dem Erhalt kulturhistorisch wertvoller Teiche, dem Umwelt- und Artenschutz sowie der Landschaftspflege dienen. Die Förderung erfolgt nach den Vorgaben dieser Richtlinie und den Grundlagen des Deutschen Programms für den Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds 2023–2027. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht; die Entscheidung liegt im Ermessen der Bewilligungsbehörde und hängt von den verfügbaren Haushaltsmitteln ab.


