Kormoran
Phalacrocorax carbo
Der Kormoran (Phalacrocorax carbo) ist knapp gänsegroß, hat eine Körperlänge von 77 bis 94 cm und eine Flügelspannweite von 121 bis 149 cm. Der relativ große Schnabel ist wie bei allen Arten der Gattung am Ende hakenförmig. Kormorane sind an Wasser gebunden, die Brutkolonien liegen sowohl an Meeresküsten als auch an den Ufern größerer Flüsse und Seen. Die Nahrung besteht fast ausschließlich aus Fisch.
Tauchkünstler und schlauer Fischjäger!
Auswirkung von Kormoranen auf die Teichwirtschaft
Der Kormoran hat erhebliche negative Auswirkungen auf die Teichwirtschaft in Sachsen und wird von Betroffenen oft als existenzbedrohend eingestuft.
Ein einzelner Kormoran frisst täglich etwa 500 Gramm Fisch. In einer Teichwirtschaft führt das zu massiven Verlusten, wobei oft wertvolle Besatzfische, wie unser Karpfen betroffen sind. Bei massiven Kormoraneinfall, verhalten sich die überlebenden Fische meist unnatürlich. Sie drängen sich ans Ufer, zeigen dort wochenlang keinerlei Fluchtreflex und nehmen kein Futter mehr auf. Fällt eine Gruppe Kormorane in einen Teich ein, lassen sie häufig erst davon ab, wenn nur noch 10 bis 20% des Besatzes übrig geblieben sind, abgesehen von den Verletzungen die manche Fische davon tragen und später an diesen Folgen verenden.
Obwohl der Kormoran heute nicht mehr als gefährdet gilt, steht er weiterhin unter dem Schutz der EU-Vogelschutzrichtlinie. Und genau hier beginnt der Konflikt. Auf der einen Seite der Artenschutz auf der anderen Seite die Realität der sächsischen Teichwirtschaften. Wir leben längst nicht mehr in unberührter Natur, sondern in einer Kulturlandschaft. Viele Lebensräume sind vom Menschen geprägt und bewirtschaftet.
Die Teiche der sächsischen Teichwirte werden regelmäßig mit Fisch besetzt. Das ist ihre Existenzgrundlage. Für Kormorane allerdings wirken diese Gewässer wie ein reich gedeckter Tisch. Naturschutz und nachhaltige Teichwirtschaft dürfen kein Gegeneinander sein. Am Ende geht es darum, Lösungen zu finden, die beiden Seiten gerecht werden.
Im Freistaat Sachsen gibt es deshalb eine Kormoranverordnung, die Teichwirtschaften dazu berechtigt, Kormorane zu bestimmten Zeiten auch letal zu vergrämen und die Bildung von Brutkolonien zu verhindern. Trotz dieser Maßnahmen entstehen stellenweise weiterhin erhebliche Schäden durch den Kormoran. Betroffene können in solchen Fällen beim Freistaat Sachsen einen Härtefallausgleich beantragen.
Langfristig kann jedoch nur ein abgestimmtes, länderübergreifendes Management erfolgreich sein. Eines das den Bestand des Kormorans nicht gefährdet, aber dennoch die Interessen der Teich- und Fischwirtschaft wirkungsvoll schützt.
Der Sächsische Landesfischereiverband bittet deshalb Fischer und Angler:
Bitte dokumentieren Sie Kormoranschlafplätze, sowie wenn möglich, Schäden von Fischen in Ihren Gewässern und melden Sie diese an den Verband. Die gesammelten Daten sind wichtig für den Dialog mit Behörden und Naturschutzvertretern sowie das Vorantreiben eines Kormoranmanagments. Gemeinsam setzen wir uns für den Erhalt unserer Teichlandschaften ein.
Die Bestandssituation des Kormorans in der DDR bis 1985
Der Bestandsanstieg in der DDR seit 1980 und die erwähnten Ursachen zwingen zu weiteren Überlegungen. Die bisher bestehenden Festlegungen zur Bestandslenkung sollten konsequent weiter erfüllt werden, selbst wenn mit einem schnellen Rückgang des Bestandes durch Regulierung der Kolonien nicht zu rechnen ist. Sie sind aber ein Mittel, um die wirtschaftlichen Schäden in der Binnenfischerei zu begrenzen. Vorrangig entstehen solche Schäden durch die sich nach der Brutzeit zerstreuenden und aus den Nachbarländern zuwandernden Kormorane an Fischteichen. Deshalb muß die Schadensabwehr sich auf die gefährdeten Satzfischteiche konzentrieren! Horst Zimmermann
Breits im 18. Jahrhundert hat der preußische Staatsforst im Interesse der Fischerei für sein Forstschutzpersonal Prämien für den Abschuss der Kormorane und der Verhinderung von Brutkolonien ausgesetzt und ein durchaus erfolgreiches Kormoranmanagement praktiziert.
In der damaligen DDR wurde, wie bereits erwähnt, ein maximaler Bestand von 1.000 Brutpaaren festgelegt. Auf Grund einer gezielten Bejagung und einer begrenzt zugelassenen Anzahl von Brutgebieten belief sich der Kormoranbestand durchschnittlich auf 5.000 Vögel.
Solange in Schutzgebieten nicht konsequent ein Kormoranmanagement stattfindet, bleibt unsere heimische Fischfauna unverändert gefährdet.
Bei der Bewertung der Kormoransituation geht es für uns heute weniger darum, ob es in Europa, Deutschland oder Sachsen einige hundert oder tausend Kormorane mehr oder weniger gibt oder wie viel Fisch ein einzelner Vogel täglich frisst. Angesichts eines europaweiten Bestands von deutlich über 2,3 Millionen Kormoranen sehen wir, dass zusätzliche Zählungen allein die aktuellen Herausforderungen nicht lösen werden.
Stattdessen halten wir es für wichtig, auf Grundlage der bereits vorliegenden Daten und wissenschaftlichen Erkenntnisse verantwortungsvoll zu handeln. Aus unserer Sicht haben die inzwischen sehr hohen Kormoranbestände spürbare ökologische Auswirkungen, die über den Schutz einzelner Fischarten hinausgehen. Deshalb setzen wir uns dafür ein, die Situation ganzheitlich zu betrachten und ausgewogene Lösungen im Sinne des Natur- und Artenschutzes zu finden.


Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des vom
Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.
